Wertermittlung von Freianlagen-Gärten, Grünanlagen, Gehölze:
In Entschädigungsfällen, d.h. bei dauerndem oder zeitweiligem Entzug von Flächen der Landwirtschaft, von Gärten und von Grünanlagen i.d.R. für öffentliche Vorhaben (z.B. für den Straßenbau) sind, neben der Fläche und den ggf. vorhandenen Baulichkeiten selbst (s. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken), häufig die auf diesen Flächen aufstehenden und ebenfalls in Anspruch genommenen Kulturen, Zierpflanzen und Gehölze zu entschädigen. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist i.d.R. auf dem Wege der Schätzung zu bemessen.

In Schadensfällen infolge von Naturereignissen (versicherte Risiken), Unfällen, Militärmanövern, mutwilliger Zerstörung etc. können Aufwuchs, Gehölze bzw. Bäume ebenfalls Gegenstand der Bewertung bzw. Begutachtung sein.

Entsprechend dem Bewertungsanlass und Bewertungsauftrag kann die Wertschätzung von Ziergehölzen nach der Methode Koch, der Ziergehölzrichtlinie oder einer anderen Methode erfolgen.

Die Vorlage folgender Unterlagen (sofern vorhanden bzw. im speziellen Fall erforderlich) würde einem Sachverständigen die Arbeit erleichtern und die Bearbeitungszeit erheblich beschleunigen:
 
  Katasterkarten
  Orthophotos und andere Fotos der betreffenden Flurstücke, ggf. Ergebnisse von GPS-Vermessungen
  Versicherungsunterlagen, Vorschriften potenzieller Kreditgeber
  Schilderung des Schadenherganges
  INVEKOS-Antrag
  Rechnungen über Maschinenring- bzw. anderweitig zugekaufte Leistungen
  Nachweise über Anerkennung / Kontrolle einer ggf. ökologischen Erzeugungsweise
  Schlagkartei, ggf. Rechnungen über Saatgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Halmstabilisatoren etc.
  Ertragsstatistik
  Abnahmeverträge
  Fotos des Gegenstandes der Bewertung bzw. der Begutachtung

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