Gutachtenerstellung:

 Regelmäßig erstellte („normale“) Gutachten

sind Gutachten, in welchem die Bewertungsgrundlagen einschließlich der Wertermittlungsbegriffe und der Gegenstand der Bewertung / Begutachtung ausführlich beschrieben werden. Desgleichen werden in einem solchen Gutachten die einzelnen Stufen der Wertschätzung / Begutachtung umfassend und nachvollziehbar dargelegt.

 Kurzgutachten

sind Gutachten, in welchem auf Darstellung der Bewertungsgrundlagen, der Wertermittlungsbegriffe und der detaillierten Beschreibung des Gegenstandes der Bewertung / Begutachtung im Wesentlichen verzichtet bzw. nur stark verkürzt eingegangen wird. Desgleichen erfolgt die Darstellung der einzelnen Stufen der Wertschätzung / Begutachtung in gestraffter Form.

Die Anfertigung solcher Gutachten erfolgt für Auftraggeber, die diese Form der Gutachtenerstellung ausdrücklich wünschen und welche aufgrund ihrer Tätigkeit häufiger mit Gutachten arbeiten und über entsprechende Kenntnisse verfügen.

 

Bewertungsprotokolle / Bewertung und Begutachtung nach

Formblättern

Diese Art der Erstellung von Gutachten ist nur für einen stark eingegrenzten Bereich von Schätzungsaufgaben, wie zum Beispiel die Schadensschätzung bei Feldfrüchten (z.B. Hagelschäden etc.) geeignet, wobei die Lösung von Schätzungsaufgaben mittels Bewertungsprotokollen und den damit zumeist vorgegebenen Schätzalgorithmen regelmäßig Abstraktionen und die Vereinfachungen der Bewertungsproblematik erfordert.

Die Anfertigung solcher Gutachten erfolgt für einen eingeschränkten Kreis von Auftraggebern, die diese Form der Gutachtenerstellung ausdrücklich wünschen, bei denen diese Art der Gutachtenerstellung üblich ist, die über entsprechende Kenntnisse insbesondere zur Auswertung dieser Gutachten verfügen und die in der Regel im Einvernehmen mit ihrer Klientel fast ausschließlich mit Gutachten dieser Art arbeiten.
 

Startseite Sitemap Impressum Disclaimer Kontakt