Regelmäßig
erstellte („normale“) Gutachten |
sind Gutachten, in
welchem die Bewertungsgrundlagen einschließlich der
Wertermittlungsbegriffe und der Gegenstand der
Bewertung / Begutachtung ausführlich beschrieben
werden. Desgleichen werden in einem solchen
Gutachten die einzelnen Stufen der Wertschätzung /
Begutachtung umfassend und nachvollziehbar
dargelegt.
 |
Kurzgutachten |
sind Gutachten, in
welchem auf Darstellung der Bewertungsgrundlagen,
der Wertermittlungsbegriffe und der detaillierten
Beschreibung des Gegenstandes der Bewertung /
Begutachtung im Wesentlichen verzichtet bzw. nur
stark verkürzt eingegangen wird. Desgleichen erfolgt
die Darstellung der einzelnen Stufen der
Wertschätzung / Begutachtung in gestraffter Form.
Die Anfertigung
solcher Gutachten erfolgt für Auftraggeber, die
diese Form der Gutachtenerstellung ausdrücklich
wünschen und welche aufgrund ihrer Tätigkeit
häufiger mit Gutachten arbeiten und über
entsprechende Kenntnisse verfügen.
 |
|
Bewertungsprotokolle / Bewertung und
Begutachtung nach |
Formblättern |
Diese Art der
Erstellung von Gutachten ist nur für einen stark
eingegrenzten Bereich von Schätzungsaufgaben, wie
zum Beispiel die Schadensschätzung bei Feldfrüchten
(z.B. Hagelschäden etc.) geeignet, wobei die Lösung
von Schätzungsaufgaben mittels Bewertungsprotokollen
und den damit zumeist vorgegebenen Schätzalgorithmen
regelmäßig Abstraktionen und die Vereinfachungen der
Bewertungsproblematik erfordert.
Die Anfertigung
solcher Gutachten erfolgt für einen eingeschränkten
Kreis von Auftraggebern, die diese Form der
Gutachtenerstellung ausdrücklich wünschen, bei denen
diese Art der Gutachtenerstellung üblich ist, die
über entsprechende Kenntnisse insbesondere zur
Auswertung dieser Gutachten verfügen und die in der
Regel im Einvernehmen mit ihrer Klientel fast
ausschließlich mit Gutachten dieser Art arbeiten.
|