Geschätzt werden
landwirtschaftliche Hofstellen aller Art; ferner
Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude, Hotels,
Handelseinrichtungen, kommunale Einrichtungen,
Gewerbegrundstücke, landwirtschaftliche Flächen,
Bauland sowie Rechte und Belastungen an Grundstücken
aus Anlass der Veräußerung, des Erwerbs, der
Kauffinanzierung, Beleihung, Versicherung,
Erbauseinandersetzung, Ehescheidung und aus anderen
Anlässen.
Insbesondere werden in Entschädigungsfällen
neben dem Wert von Substanzverlusten (z.B.
Wert der dauerhaft in Anspruch genommenen Fläche,
der Wert von Pachtrechten), Sonderwerte der
Entzugsflächen (z.B. Verlust des Hofanschlusses,
Wert des Aufwuchses, der Wert entzogener Gehölze,
der Vorratsdüngung, An- und Durchschneideschäden,
Mehrwegeentschädigungen, Verlegen bzw. Mehrbedarf an
Anlagen, etc.), Schäden am ausgeübten Betrieb
(z.B. Erwerbsverlust auf der entzogenen Fläche,
Verlagerungskosten und Verlagerungsfolgekosten) und
Folgeschäden
(z.B. Existenzgefährdung) taxiert.
Die Vorlage folgender
Unterlagen (sofern vorhanden bzw. im speziellen Fall
erforderlich) würde einem Sachverständigen die
Arbeit erleichtern und die Bearbeitungszeit
erheblich verkürzen:
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