Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken:
Geschätzt werden landwirtschaftliche Hofstellen aller Art; ferner Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude, Hotels, Handelseinrichtungen, kommunale Einrichtungen, Gewerbegrundstücke, landwirtschaftliche Flächen, Bauland sowie Rechte und Belastungen an Grundstücken aus Anlass der Veräußerung, des Erwerbs, der Kauffinanzierung, Beleihung, Versicherung, Erbauseinandersetzung, Ehescheidung und aus anderen Anlässen.

Insbesondere werden in Entschädigungsfällen neben dem Wert von Substanzverlusten (z.B. Wert der dauerhaft in Anspruch genommenen Fläche, der Wert von Pachtrechten), Sonderwerte der Entzugsflächen (z.B. Verlust des Hofanschlusses, Wert des Aufwuchses, der Wert entzogener Gehölze, der Vorratsdüngung, An- und Durchschneideschäden, Mehrwegeentschädigungen, Verlegen bzw. Mehrbedarf an Anlagen, etc.), Schäden am ausgeübten Betrieb (z.B. Erwerbsverlust auf der entzogenen Fläche, Verlagerungskosten und Verlagerungsfolgekosten) und  Folgeschäden (z.B. Existenzgefährdung) taxiert.

Die Vorlage folgender Unterlagen (sofern vorhanden bzw. im speziellen Fall erforderlich) würde einem Sachverständigen die Arbeit erleichtern und die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen:

 Grundbuchauszüge
 Katasterkarten
 Grundbuchnachrichten
 Pläne evtl. aufstehender Gebäude, baulicher und sonstiger Anlagen
 Ergebnisse von Bauvoranfragen
 Amtliche sowie Bescheide von Versorgungsunternehmen
 Kaufangebote
 Versicherungsunterlagen, Vorschriften potenzieller Kreditgeber etc.
 Fotos des Grundstücks

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